Polizeivorschriften für touristische Wanderungen
Polizeiverordnungen
Mit der Annahme einer Führung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die geltenden polizeilichen Vorschriften für organisierte Stadtführungen für Touristen einzuhalten.
Unsere Stadtführer beurteilen, ob ein Auftrag in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften ausgeführt werden kann. Bruges Guides und die Stadtführer können nicht für Aufträge haftbar gemacht werden, die diesen Vorschriften nicht entsprechen.
Weitere Informationen:
Gemeindeverordnung über organisierte Wanderungen für Touristen (gültig bis zum 28. Februar 2026)
Gemeindeverordnung über organisierte Wanderungen für Touristen (gültig ab 1. März 2026)